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BARRIEREFREIHEIT · BFSG

FIG. 00 — BFSG

Ihr Online-Shop muss barrierefrei sein — seit dem 28. Juni 2025.

BFSG-Umsetzung für B2C-Online-Shops — Audit, Umsetzung und Betrieb aus einer Hand.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um und gilt seit dem 28. Juni 2025 — für Online-Shops im Verbrauchergeschäft ohne Übergangsfrist. Wir prüfen Ihren Shop gegen WCAG 2.1 AA, beheben die Befunde nach Priorität und halten den Stand: Audit, Umsetzung und Betrieb bei einem verantwortlichen Partner, technisch umgesetzt mit Coremind.

BFSG · SEIT 28.06.2025
PRÜFUNG NACH WCAG 2.1 AA
EIN PARTNER: AUDIT → UMSETZUNG → BETRIEB
MÜNCHEN · REMOTE

Warum jetzt

FIG. 01 — RISIKO

Das Gesetz gilt. Die ersten Abmahnungen sind da.

Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Für Online-Shops, die an Verbraucher verkaufen, gibt es keine Übergangsfrist — die Anforderungen gelten sofort. Die Marktüberwachung liegt bei den Ländern; bei Verstößen ist ein Bußgeld von bis zu 100.000 € möglich, nicht automatisch. Seit August 2025 sind zudem erste Abmahnungen im Umlauf, die sich auf offensichtliche Mängel stützen — etwa eine fehlende Barrierefreiheitserklärung. Ob und in welchem Umfang Wettbewerber oder Verbände nach dem BFSG zivilrechtlich abmahnen können, ist juristisch noch nicht abschließend geklärt. Sicher ist: Der sichtbare, offensichtliche Mangel ist das größte Einfallstor.

  • BFSG in Kraft seit 28.06.2025 — für B2C-Shops ohne Übergangsfrist
  • Bußgeld bis zu 100.000 € möglich (Marktüberwachung der Länder)
  • Seit August 2025: erste Abmahnungen gegen Shops mit offensichtlichen Mängeln
  • Privates Abmahnrecht nach BFSG: juristisch noch offen — der sichtbare Mangel bleibt das Risiko

Warum kein Schnellfix

FIG. 02 — KONTEXT

Ein Widget schaltet die Pflicht nicht ab.

WCAG 2.1 AA umfasst rund 50 Prüfkriterien. Ein Teil davon lässt sich automatisiert testen — der Rest nur von Hand: Bedienung ausschließlich per Tastatur, Verhalten mit dem Screenreader, Fokusreihenfolge, Kontraste im echten Kontext. Overlay-Widgets, die Barrierefreiheit per Skript „nachrüsten“, lösen das nicht: Der Anbieter accessiBe hat 2025 eine Strafe von 1 Mio. US-Dollar der US-Handelsbehörde FTC erhalten, weil das Tool die Barrierefreiheit nicht herstellte, die es versprach. Und selbst ein sauberer Stand bleibt nicht von allein sauber — jedes Theme-Update, jedes neue Produkt-Template, jede neue Zahlungsart kann neue Fehler einbauen. Barrierefreiheit ist eine laufende Aufgabe, kein einmaliger Fix.

  • ~50 WCAG-2.1-AA-Kriterien — vieles nur manuell prüfbar (Tastatur, Screenreader)
  • Overlay-Tools lösen es nicht — accessiBe: 1 Mio. $ FTC-Strafe (2025)
  • Jedes Theme- oder Sortiments-Update kann neue Barrieren einbauen

Leistungen

FIG. 03 — LEISTUNGEN

Drei Stufen — vom Befund bis zum laufenden Stand.

Die meisten starten mit dem Audit. Stufe 2 baut darauf auf, der Umfang ergibt sich aus den Befunden. Stufe 3 hält den Stand.

  1. Stufe 1 — Audit

    ab 900 €

    Einmalig. Einstieg für die meisten Projekte.

    Prüfung nach WCAG 2.1 AA — automatisiert und manuell. Priorisierter Befundbericht mit allen Fundstellen, dazu eine Einschätzung des rechtlichen Risikos. Sie wissen danach, wo Sie stehen und was zuerst drankommt.

  2. Stufe 2 — Umsetzung

    ab 3.900 €

    Kein Fixpreis — der finale Umfang wird auf Basis der Audit-Ergebnisse bestimmt.

    Technische Behebung der gefundenen Probleme nach Priorität — Templates, Komponenten, Inhalte, Formulare. Danach eine Barrierefreiheitserklärung, die den tatsächlichen Stand abbildet.

  3. Stufe 3 — Betrieb & Monitoring

    ab 200–400 €/Monat

    Laufend. Startet nach der Umsetzung.

    Laufende Überwachung neuer Anforderungen, Pflege der Barrierefreiheitserklärung, jährliche Wiederholungsprüfung. Damit ein sauberer Stand auch nach dem nächsten Theme-Update sauber bleibt.

Ablauf

FIG. 04 — ABLAUF

Vom Kurz-Check bis zum laufenden Betrieb.

  1. 01

    Kurz-Check

    Kostenlos. Wir sehen uns Ihren Shop an und nennen die drei größten Baustellen — ohne Verpflichtung.

  2. 02

    Audit

    Vollständige Prüfung nach WCAG 2.1 AA, priorisierter Befundbericht, Einschätzung des rechtlichen Risikos.

  3. 03

    Umsetzung

    Behebung nach Priorität. Anschließend eine Barrierefreiheitserklärung, die den echten Stand beschreibt.

  4. 04

    Betrieb

    Monitoring, jährliche Nachprüfung, Pflege der Erklärung — damit der Stand hält.

Warum Clarium

FIG. 05 — HALTUNG

Der Bericht ist nicht das Ergebnis. Der behobene Shop ist es.

Viele Accessibility-Projekte enden mit einem PDF: hier sind die Fehler, viel Erfolg. Bei uns ist der Bericht der Anfang. Clarium ist Ihr deutscher Ansprechpartner für Strategie, Priorisierung und den rechtlichen Rahmen; die technische Umsetzung läuft mit unserem Technologiepartner Coremind — dasselbe Team von der Prüfung bis in den Betrieb, ohne Übergabe dazwischen.

  • P.01

    Ein Ansprechpartner

    Audit, Umsetzung und Betrieb aus einer Hand. Kein Weiterreichen, wenn im Code etwas bricht.

  • P.02

    Umgesetzt mit Coremind

    Die Entwicklung übernimmt unser Technologiepartner Coremind — dieselben Leute, die geprüft haben, beheben auch.

  • P.03

    Nachvollziehbar dokumentiert

    Jeder Befund mit Fundstelle, jede Änderung dokumentiert. Die Barrierefreiheitserklärung bildet den echten Stand ab, nicht einen Wunschzustand.

Kurz-Check

FIG. 06 — KURZ-CHECK

Kurz-Check anfragen — kostenlos.

Ein paar Angaben zu Ihrem Shop, und wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen mit einer ersten Einschätzung: welche Punkte drängen, welche Zeit haben und was ein Audit für Sie kosten würde. Kein Verkaufsgespräch.

FAQ

FIG. 07 — FAQ

Häufige Fragen zum BFSG.

Für wen gilt das BFSG?

Für Unternehmen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen an Verbraucher anbieten — dazu gehört der B2C-E-Commerce. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz (oder 2 Mio. € Bilanzsumme). Wer darüber liegt, ist in der Pflicht.

Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung?

Ja. Das Gesetz verlangt eine öffentlich zugängliche Erklärung, die den Stand der Barrierefreiheit Ihres Angebots beschreibt, bekannte Einschränkungen benennt und einen Kontaktweg für gemeldete Barrieren nennt. Eine fehlende Erklärung ist einer der sichtbarsten Mängel — und genau der Punkt, an dem die ersten Abmahnungen ansetzen.

Was passiert bei Nichteinhaltung?

Zuständig ist die Marktüberwachung der Länder. Sie kann Mängel feststellen, Fristen zur Behebung setzen und bei Verstößen ein Bußgeld von bis zu 100.000 € verhängen — möglich, nicht automatisch. Ob daneben Wettbewerber oder Verbände zivilrechtlich abmahnen können, ist juristisch noch nicht abschließend geklärt; erste Abmahnungen mit dieser Begründung gibt es seit August 2025.

Wie lange dauert die Umsetzung?

Das Audit dauert in der Regel ein bis zwei Wochen. Die Umsetzung hängt vom Befund ab: ein gepflegter Shop auf einer gängigen Plattform braucht oft wenige Wochen, eine stark angepasste Individuallösung länger. Der priorisierte Bericht sorgt dafür, dass die risikoreichsten Punkte zuerst geschlossen werden.

Ich habe schon ein Overlay-Tool — reicht das?

In der Regel nicht. Overlay-Widgets beheben einen Teil der automatisch erkennbaren Probleme, aber nicht die manuell zu prüfenden — Tastaturbedienung, Fokusführung, Screenreader-Verhalten. Die FTC hat 2025 gegen den Anbieter accessiBe eine Strafe von 1 Mio. $ verhängt, weil das Tool die versprochene Barrierefreiheit nicht herstellte. Ein Overlay kann ein Baustein sein, ersetzt aber weder das Audit noch die Behebung im Code.

Was kostet das?

Der Kurz-Check ist kostenlos. Das Audit beginnt bei 900 €. Die Umsetzung beginnt bei 3.900 € — der finale Umfang ergibt sich aus dem Audit, es ist kein Fixpreis. Der laufende Betrieb liegt bei 200–400 € pro Monat.

Nächster Schritt

Fangen wir mit dem Kurz-Check an.

Nennen Sie uns Ihre Shop-Adresse. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen mit einer ersten, ehrlichen Einschätzung — welche Punkte drängen und welche Zeit haben.