BARRIEREFREIHEIT · BFSG
FIG. 00 — BFSGIhr Online-Shop muss barrierefrei sein — seit dem 28. Juni 2025.
BFSG-Umsetzung für B2C-Online-Shops — Audit, Umsetzung und Betrieb aus einer Hand.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um und gilt seit dem 28. Juni 2025 — für Online-Shops im Verbrauchergeschäft ohne Übergangsfrist. Wir prüfen Ihren Shop gegen WCAG 2.1 AA, beheben die Befunde nach Priorität und halten den Stand: Audit, Umsetzung und Betrieb bei einem verantwortlichen Partner, technisch umgesetzt mit Coremind.
Warum jetzt
FIG. 01 — RISIKODas Gesetz gilt. Die ersten Abmahnungen sind da.
Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Für Online-Shops, die an Verbraucher verkaufen, gibt es keine Übergangsfrist — die Anforderungen gelten sofort. Die Marktüberwachung liegt bei den Ländern; bei Verstößen ist ein Bußgeld von bis zu 100.000 € möglich, nicht automatisch. Seit August 2025 sind zudem erste Abmahnungen im Umlauf, die sich auf offensichtliche Mängel stützen — etwa eine fehlende Barrierefreiheitserklärung. Ob und in welchem Umfang Wettbewerber oder Verbände nach dem BFSG zivilrechtlich abmahnen können, ist juristisch noch nicht abschließend geklärt. Sicher ist: Der sichtbare, offensichtliche Mangel ist das größte Einfallstor.
- BFSG in Kraft seit 28.06.2025 — für B2C-Shops ohne Übergangsfrist
- Bußgeld bis zu 100.000 € möglich (Marktüberwachung der Länder)
- Seit August 2025: erste Abmahnungen gegen Shops mit offensichtlichen Mängeln
- Privates Abmahnrecht nach BFSG: juristisch noch offen — der sichtbare Mangel bleibt das Risiko
Warum kein Schnellfix
FIG. 02 — KONTEXTEin Widget schaltet die Pflicht nicht ab.
WCAG 2.1 AA umfasst rund 50 Prüfkriterien. Ein Teil davon lässt sich automatisiert testen — der Rest nur von Hand: Bedienung ausschließlich per Tastatur, Verhalten mit dem Screenreader, Fokusreihenfolge, Kontraste im echten Kontext. Overlay-Widgets, die Barrierefreiheit per Skript „nachrüsten“, lösen das nicht: Der Anbieter accessiBe hat 2025 eine Strafe von 1 Mio. US-Dollar der US-Handelsbehörde FTC erhalten, weil das Tool die Barrierefreiheit nicht herstellte, die es versprach. Und selbst ein sauberer Stand bleibt nicht von allein sauber — jedes Theme-Update, jedes neue Produkt-Template, jede neue Zahlungsart kann neue Fehler einbauen. Barrierefreiheit ist eine laufende Aufgabe, kein einmaliger Fix.
- ~50 WCAG-2.1-AA-Kriterien — vieles nur manuell prüfbar (Tastatur, Screenreader)
- Overlay-Tools lösen es nicht — accessiBe: 1 Mio. $ FTC-Strafe (2025)
- Jedes Theme- oder Sortiments-Update kann neue Barrieren einbauen
Leistungen
FIG. 03 — LEISTUNGENDrei Stufen — vom Befund bis zum laufenden Stand.
Die meisten starten mit dem Audit. Stufe 2 baut darauf auf, der Umfang ergibt sich aus den Befunden. Stufe 3 hält den Stand.
Stufe 1 — Audit
ab 900 €
Einmalig. Einstieg für die meisten Projekte.
Prüfung nach WCAG 2.1 AA — automatisiert und manuell. Priorisierter Befundbericht mit allen Fundstellen, dazu eine Einschätzung des rechtlichen Risikos. Sie wissen danach, wo Sie stehen und was zuerst drankommt.
Stufe 2 — Umsetzung
ab 3.900 €
Kein Fixpreis — der finale Umfang wird auf Basis der Audit-Ergebnisse bestimmt.
Technische Behebung der gefundenen Probleme nach Priorität — Templates, Komponenten, Inhalte, Formulare. Danach eine Barrierefreiheitserklärung, die den tatsächlichen Stand abbildet.
Stufe 3 — Betrieb & Monitoring
ab 200–400 €/Monat
Laufend. Startet nach der Umsetzung.
Laufende Überwachung neuer Anforderungen, Pflege der Barrierefreiheitserklärung, jährliche Wiederholungsprüfung. Damit ein sauberer Stand auch nach dem nächsten Theme-Update sauber bleibt.
Ablauf
FIG. 04 — ABLAUFVom Kurz-Check bis zum laufenden Betrieb.
- 01
Kurz-Check
Kostenlos. Wir sehen uns Ihren Shop an und nennen die drei größten Baustellen — ohne Verpflichtung.
- 02
Audit
Vollständige Prüfung nach WCAG 2.1 AA, priorisierter Befundbericht, Einschätzung des rechtlichen Risikos.
- 03
Umsetzung
Behebung nach Priorität. Anschließend eine Barrierefreiheitserklärung, die den echten Stand beschreibt.
- 04
Betrieb
Monitoring, jährliche Nachprüfung, Pflege der Erklärung — damit der Stand hält.
Warum Clarium
FIG. 05 — HALTUNGDer Bericht ist nicht das Ergebnis. Der behobene Shop ist es.
Viele Accessibility-Projekte enden mit einem PDF: hier sind die Fehler, viel Erfolg. Bei uns ist der Bericht der Anfang. Clarium ist Ihr deutscher Ansprechpartner für Strategie, Priorisierung und den rechtlichen Rahmen; die technische Umsetzung läuft mit unserem Technologiepartner Coremind — dasselbe Team von der Prüfung bis in den Betrieb, ohne Übergabe dazwischen.
- P.01
Ein Ansprechpartner
Audit, Umsetzung und Betrieb aus einer Hand. Kein Weiterreichen, wenn im Code etwas bricht.
- P.02
Umgesetzt mit Coremind
Die Entwicklung übernimmt unser Technologiepartner Coremind — dieselben Leute, die geprüft haben, beheben auch.
- P.03
Nachvollziehbar dokumentiert
Jeder Befund mit Fundstelle, jede Änderung dokumentiert. Die Barrierefreiheitserklärung bildet den echten Stand ab, nicht einen Wunschzustand.
Kurz-Check
FIG. 06 — KURZ-CHECKKurz-Check anfragen — kostenlos.
Ein paar Angaben zu Ihrem Shop, und wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen mit einer ersten Einschätzung: welche Punkte drängen, welche Zeit haben und was ein Audit für Sie kosten würde. Kein Verkaufsgespräch.
Danke — Ihre Anfrage ist da.
Wir sehen uns Ihren Shop an und melden uns innerhalb von zwei Werktagen mit einer ersten Einschätzung.
FAQ
FIG. 07 — FAQHäufige Fragen zum BFSG.
Für wen gilt das BFSG?
Für Unternehmen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen an Verbraucher anbieten — dazu gehört der B2C-E-Commerce. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz (oder 2 Mio. € Bilanzsumme). Wer darüber liegt, ist in der Pflicht.
Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung?
Ja. Das Gesetz verlangt eine öffentlich zugängliche Erklärung, die den Stand der Barrierefreiheit Ihres Angebots beschreibt, bekannte Einschränkungen benennt und einen Kontaktweg für gemeldete Barrieren nennt. Eine fehlende Erklärung ist einer der sichtbarsten Mängel — und genau der Punkt, an dem die ersten Abmahnungen ansetzen.
Was passiert bei Nichteinhaltung?
Zuständig ist die Marktüberwachung der Länder. Sie kann Mängel feststellen, Fristen zur Behebung setzen und bei Verstößen ein Bußgeld von bis zu 100.000 € verhängen — möglich, nicht automatisch. Ob daneben Wettbewerber oder Verbände zivilrechtlich abmahnen können, ist juristisch noch nicht abschließend geklärt; erste Abmahnungen mit dieser Begründung gibt es seit August 2025.
Wie lange dauert die Umsetzung?
Das Audit dauert in der Regel ein bis zwei Wochen. Die Umsetzung hängt vom Befund ab: ein gepflegter Shop auf einer gängigen Plattform braucht oft wenige Wochen, eine stark angepasste Individuallösung länger. Der priorisierte Bericht sorgt dafür, dass die risikoreichsten Punkte zuerst geschlossen werden.
Ich habe schon ein Overlay-Tool — reicht das?
In der Regel nicht. Overlay-Widgets beheben einen Teil der automatisch erkennbaren Probleme, aber nicht die manuell zu prüfenden — Tastaturbedienung, Fokusführung, Screenreader-Verhalten. Die FTC hat 2025 gegen den Anbieter accessiBe eine Strafe von 1 Mio. $ verhängt, weil das Tool die versprochene Barrierefreiheit nicht herstellte. Ein Overlay kann ein Baustein sein, ersetzt aber weder das Audit noch die Behebung im Code.
Was kostet das?
Der Kurz-Check ist kostenlos. Das Audit beginnt bei 900 €. Die Umsetzung beginnt bei 3.900 € — der finale Umfang ergibt sich aus dem Audit, es ist kein Fixpreis. Der laufende Betrieb liegt bei 200–400 € pro Monat.
Nächster Schritt
Fangen wir mit dem Kurz-Check an.
Nennen Sie uns Ihre Shop-Adresse. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen mit einer ersten, ehrlichen Einschätzung — welche Punkte drängen und welche Zeit haben.